Die interne Swarovski-Fehde dauert an © APA - Austria Presse Agentur

Beim Tiroler Kristallkonzern Swarovski dauert die familieninterne Fehde an. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Schiedsgerichtsspruch aufgehoben hatte, wonach die 2020 eingeleitete Strukturreform rechtswidrig sei, hat sich am Freitag die Gruppe "oppositioneller" Familienmitglieder zu Wort gemeldet. Diese Gruppe, die den Konzernumbau bekämpft hatte, sagte der APA, dass der Entscheid nichts an der Rechtswidrigkeit ändere.

"Die Swarovski Strukturreform bleibt daher trotz OGH-Entscheid rechtswidrig und nichtig", betonte der Swarovski-Familienzweig um Paul und Nadja Swarovski. Schließlich habe der OGH inhaltlich zum Urteil des privaten Schiedsgerichtes nicht Stellung genommen, erinnerte die Gruppe: "Er hat dieses ausschließlich aus formaljuristischen Gründen wegen einer unwirksamen Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag der DSW (D. Swarovski KG Wattens, Anm.) aufgehoben".

Die DSW, also die Gegenseite, habe die Entscheidung des Höchstgerichts hingegen "als Sieg für die Strukturreform" darzustellen versucht. "Die DSW hat sich geweigert, den Ausgang des Schiedsverfahrens zu akzeptieren und ihr eigenes Versäumnis genützt, um nach dem verlorenen Schiedsverfahren noch irgendwie einen Gewinn 'verbuchen zu können' und so zu tun, als wäre die Strukturreform dreieinhalb Jahre später noch gerettet worden", behaupteten die "Oppositionellen."

An der Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit der "so genannten Strukturreform" habe sich nichts geändert. "Die im Jahr 2020 dazu gefassten Beschlüsse sind auf Grund der damaligen Mängel weiterhin nichtig. Die Voraussetzung für eine Strukturreform ist weiterhin die Einbindung sämtlicher Gesellschafter", hieß es in dem Statement.

Und es wurde auch deutlich gemacht, welche Schritte man setzen werde, sollte all dies nicht so gehandhabt werden. "Wenn seitens der übrigen Gesellschafter des sogenannten Großverbandes trotzdem versucht werden sollte, die Strukturreform aus 2020 umzusetzen, wird die Familie Swarovski ihre Rechte durch Klage bei den öffentlichen Gerichten wahren", betonte man. In diesem Fall würden die Gesellschafter persönlich geklagt werden. Der Rechtsweg sei "im Fall der Strukturreform keineswegs ausgeschöpft", winkte man mit dem juristischen Zaunpfahl. Eine Einigung im Gesellschafterkreis sei indes bisher "leider an unterschiedlichen Interessen innerhalb der Gruppe der übrigen Gesellschafter des Großverbandes" gescheitert. "Es gibt darunter einzelne Gesellschafter, die eine Einigung anscheinend um jeden Preis verhindern wollen", wurde darüber hinaus deutliche Kritik geübt.

In einer Tagsatzung zur öffentlichen Verhandlung am Obersten Gerichtshof war der Klage der DSW "stattgegeben worden". Das Urteil sei wegen "mangelnder objektiver Schiedsfähigkeit" aufgehoben worden, hieß es seitens des OGH gegenüber der APA. Der Fachsenat habe zu entscheiden gehabt, ob der am 21. September 2022 zwischen der Kommanditgesellschaft und einzelnen Gesellschaftern ergangene Schiedsspruch aufzuheben sei. Der konkret geltend gemachte Anspruch könne nicht Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein, erläuterte eine OGH-Sprecherin die Urteilsbegründung. Die schriftliche Ausfertigung folge, der Rechtsweg sei ausgeschöpft. Der Swarovski-Konzern begrüßte die Entscheidung indes in einer Stellungnahme und sprach von einem "weiteren Schritt einer positiven Entwicklung innerhalb des Konzerns." Weitere Details bzw. Rechtsfolgen der Aufhebung würden derzeit geprüft, hieß es. Jenes Urteil, dass die vollzogene Strukturreform "auf Betreiben einer kleinen Gesellschaftergruppe" für unwirksam erklärt hatte, sei jedenfalls für unwirksam erklärt worden.

In einer Reaktion auf die "Oppositionellen" am Freitag erklärte das Unternehmen gegenüber der APA ebenfalls, dass das Höchstgericht den Schiedsspruch wegen mangelnder objektiver Schiedsfähigkeit aufgehoben habe, "da seine Aufrechterhaltung aus rechtsstaatlichen Gründen nicht tragbar war." Zum Inhalt der Strukturreform habe der OGH keine Aussagen getroffen. "Es gilt der Status vom 30. Oktober 2020 als wiederhergestellt", folgerten die Verantwortlichen. An besagtem Tag hatten rund 80 Prozent der Gesellschafter einer Änderung der Unternehmensstruktur zugestimmt. Ex-CEO Robert Buchbauer sah darin einen rechtswirksamen Beschluss. Die Gegenseite pochte jedoch unter anderem darauf, dass für die Abstimmung über die Struktur Einstimmigkeit erforderlich gewesen wäre.

Unterdessen teilte die Swarovski-Führung am Freitag mit, dass das Unternehmen die Entscheidung des OGH "bis auf weiteres" nicht kommentieren werde: "Insbesondere da die schriftliche Urteilsbegründung derzeit noch nicht vorliegt."

Das ursprüngliche Schiedsgerichtsurteil war 2022 nach einer Klage der Gruppe "oppositioneller" Familienmitglieder ergangen. Diese bekämpften eine Strukturreform, die wiederum 2020 von Buchbauer geplant bzw. eingeleitet worden war. Das Schiedsgericht entschied schließlich, dass die Strukturreform rechtswidrig gewesen sei und rückabgewickelt werden müsse. Der entsprechende Spruch wurde nunmehr seitens des OGH in formalrechtlicher Hinsicht aufgehoben.

Als zentraler Punkt der Strukturreform galt der damalige Einstieg der in der Schweiz ansässigen Swarovski International Holding (SIH) in die Daniel Swarovski KG in Österreich im Zuge einer Kapitalerhöhung. Laut den damaligen Beschlüssen hätte die SIH mit über 80 Prozent die Mehrheit übernommen.

Der Kristallkonzern hatte sich in den vergangenen Jahren mit starken Turbulenzen konfrontiert gesehen. Dies betraf einerseits die Konzernführung, andererseits auch die wirtschaftliche Situation, nicht zuletzt aufgrund der Coronakrise. Ex-CEO Buchbauer leitete einen Umbau des Konzerns - mitsamt großflächigen Kündigungen in Wattens - ein, mit dem ein Teil des Familienclans nicht einverstanden war. Erstmals übernahm vor nunmehr zwei Jahren indes mit Alexis Nasard eine "familienfremde Person" die Unternehmensführung.

Zuletzt sah man sich in Wattens auf dem "richtigen Weg". Der Umsatz blieb im Vorjahr stabil bei 1,83 Mrd. Euro. Das EBIT vor Restrukturierungskosten sei trotz erheblicher negativer Währungseffekte erstmals seit 2019 wieder positiv ausgefallen, hieß es seitens der Verantwortlichen. Organisches Wachstum und deutliche Kosteneinsparungen hätten dazu beigetragen.

Wie mittwochs mitgeteilt, begrüßt Swarovski die Entscheidung des OGH, welche erwartungsgemäß den Schiedsspruch aufgehoben hat. Der OGH hat den Schiedsspruch wegen mangelnder objektiver Schiedsfähigkeit aufgehoben, da seine Aufrechterhaltung aus rechtsstaatlichen Gründen nicht tragbar war. Zum Inhalt der Strukturreform hat der OGH keine Aussagen getroffen; es gilt der Status vom 30.10.2020 als wiederhergestellt. Weiter wird das Unternehmen die Entscheidung bis auf Weiteres nicht kommentieren, insbesondere da die schriftliche Urteilsbegründung des OGH derzeit noch nicht vorliegt."